Unsere Schwerpunkte
In den Jahren nach Gründung der Kanzlei haben sich einige Arbeitsschwerpunkte herauskristallisiert, in denen die spezielle Expertise von Rechtsanwalt Rickert besonders nachgefragt ist.
Die Kanzlei befasst sich schwerpunktmäßig mit kommunal- und immoblienrechtlichen Fragen.
Unser kommunalrechtlicher Schwerpunkt
- Justiziariatsaufgaben für kleine Gemeinden, Ämter und Zweckverbände sowie Beratung kleiner Gesellschaften (Genossenschaften, GbR und e.V.)
- Mitwirkung an der Erstellung bzw. Überprüfung von kommunalen Rechtsnormen (z.B. Satzungen über B- und F-Pläne, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, kommunale Steuern, Anschluss- und Benutzungszwang)
- Vertretung in komplexen Planverfahren (z.B. Regionalplanung, WKA, Flurbereinigung), Mediation von Konflikten
- Kommnalverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Organen einer Gemeinde oder zwischen verschiedenen Gemeinden oder zwischen Gemeinde und Land
Unser immobilienrechtlicher Schwerpunkt:
- projektbezogene Beratung bei der Schaffung von Baurecht (B-Planung, Ausnahmen, Befreiungen)
- rechtliche Begleitung in Baugenehmigungsverfahren
- Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts